Der Mindestzinssatz bleibt auch im nächsten Jahr bei 1%

« zur Übersicht

Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 4. November 2020 den Mindestzinssatz auch im Jahr 2021 bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

« zur Übersicht
Anmelden